Login

Lost your password?
Don't have an account? Sign Up


AGB

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzungsbüro Wortexp GmbH und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Übersetzungsbüro Wortexp GmbH nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- Aufklärungspflicht

(1) Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro bei Auftragsanfrage über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Ausgangs- und Zielformat, Ausgangs- und Zielsprache etc).

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzungsbüro zur Verfügung zu stellen ( Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

3. Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüros.

(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch das Übersetzungsbüro. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzungsbüro gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden.

Für die Nacharbeit ist dem Übersetzungsbüro vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

4. Haftung

(1) Das Übersetzungsbüro haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Eine Haftung des Übersetzungsbüros für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

(3) Schadensersatzansprüche sind dem Übersetzungsbüro schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Auf Verlangen des Übersetzungsbüros sind Original und Übersetzung einem unabhängigen Gutachter oder einem vom Übersetzungsbüro bestellten Rechtsvertreter zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

5.Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für als vertraulich gekennzeichnete Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit eröffnet werden müssen.

6.Erhebung von Kundendaten

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie für Newsletter in der Datenbank des Übersetzungsbüros gespeichert werden.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten für Newsletter jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter planning@wortexp.de oder unter Datenschutzbeauftragter c/o Wortexp GmbH, Raboisen 38, 20095 Hamburg, erreichen.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

7. Vergütung und Grundlage der Berechnung

(1) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Zeichenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt.

(2) Die vereinbarte Leistung wird vom Übersetzungsbüro, gemäß den Bedingungen und Tarife in einem Kostenvoranschlag angegeben, durchgeführt und in Rechnung gestellt.

(3) Alle Angebote und Kostenvoranschläge gegeben, in welcher Form auch immer, sind nicht als verbindlich für das Übersetzungsbüro oder dem Kunden zu betrachten, sofern es nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Sie haben eine Gültigkeit von maximal dreißig (30) Tagen.

(4) Der Übersetzungsbüro behält sich das Recht vor, den Preis und/oder das voraussichtliche Lieferdatum, welches sich aus dem Kostenvoranschlag ergeben hat, zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und nach Auswertung des vollständigen Übersetzungsmaterials, bei Bedarf zu ändern.

(5) Der Übersetzungsbüro wird den Kunden über Mehrkosten oder Änderungen der Lieferfrist vor Beginn der Übersetzung  unterrichten.

(6) Die Vergütung ist 30 Tage nach Monatsende entsprechend des Rechnungsdatums des Übersetzungsauftrages per Banküberweisung fällig sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

(7) Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

8.Auftragsbearbeitung

(1) Die Bestätigung des Auftrages erfolgt schriftlich per E-Mail.

(2) Das Übersetzungsbüro ist laut diesem Vertrag berechtigt,die Ausführung des Auftrags im Falle der Unmöglichkeit auf Grund der technischen oder sonstigen Gründe zu verweigern.

(3) Das Übersetzungsbüro haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch verspäteter,  falscher oder überhaupt nicht zur Verfügungsstellung des zu übersetzenden Materials entstanden sind.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Der Auftraggeber erklärt und garantiert, daß das Originalmaterial sein Eigentum ist und von ihm ohne Einschränkung verwendet werden kann.

(2) Der Auftraggeber erklärt und garantiert, daß das die Übersetzung  des Originalmaterials und die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf oder die anderweitige Verwendung der Übersetzungsarbeit nicht gegen das Uhrheberrecht, Markenrecht, Patentrecht oder andere Rechte Dritter verstößt.

(3) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzungsbüros. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Das Übersetzungsbüro behält sich sein Urheberrecht vor.

10. Vertragskündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzungsbüro gegenüber schriftlich erklärt wurde.

(2) Sollte der Auftraggeber  vom Vertrag zurückzutreten, hat das Übersetzungsbüro das Recht,  die aufgetretenen Kosten für seine Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung und alle abgeschlossen Arbeiten berechnen.

11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 310 BGB ist, ist unser Geschäftssitz ( Hamburg ) Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

13. Recht der Bundesrepublik Deutschland

(1) Sämtliche vom Übersetzungsbüro mit den Auftraggeber geschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen davon ist das UN-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

(2) Bei eventuell abweichenden AGBs hat die jeweils gültige deutsche Version Vorrang.

14. Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine der vorliegenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der  übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die ungültige Bedingung von Beginn der Ungültigkeit an durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende Regelung zu ersetzen.

(2) Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag durch eine angemessene Regelung zu ergänzen, die sie nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme oder Änderung einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten.